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Verrechnung von Feuerwehrleistungen

OOELFV zur Übersicht

Zur Verrechnung von Feuerwehrleistungen gibt es aktuelle Anpassungen und Klarstellungen, ganz konkret für die Trennung der Verrechnung durch die Gemeinde bzw. durch die Feuerwehr. Der Oö. LFV bietet dazu am Dienstag, 15.09.2026 um 18:30 Uhr ein Webinar für alle Feuerwehren an, bei dem die Details zur künftigen Vorgangsweise erläutert werden. Die Zugangsdaten werden zeitgerecht vor dem Webinar übermittelt.

Die wichtigsten Punkte vorweg:

  • Es erfolgt gemäß den schon bisher bestehenden gesetzlichen Grundlagen eine Trennung in hoheitliche und nicht-hoheitliche (privatrechtliche) Leistungen der Feuerwehren.
  • Die Verrechnung von hoheitlichen Leistungen erfolgt durch die Gemeinden auf Basis der Gebührenordnung. Es besteht die Möglichkeit zur Überweisung der eingenommenen Personalsätze (Mannschaftskosten) an die Feuerwehr (zur freien Verwendung).
  • Die Verrechnung von nicht-hoheitlichen (= privatrechtlichen) Leistungen erfolgt durch die Feuerwehr; die eingenommenen Gelder (ausgenommen die Personalsätze) sind als Beitrag gem. § 5 Abs. 2 Oö. FWG zu verwenden (Beschaffung und Erhaltung der Baulichkeiten, Einrichtungen, Geräte und sonstiger Gegenstände, die für die Schlagkraft der Feuerwehren erforderlich sind, sowie die Verwaltungs-, Betriebs- und Ausbildungskosten der Feuerwehr).