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Der Oö. Landes-Feuerwehrverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und umfasst alle Feuerwehren und Feuerwehrmitglieder im Land. Der Landesverband versteht sich als Interessensvertretung der einzelnen Feuerwehren und ist im Wesentlichen für folgende Aufgaben zuständig:
Die Landes-Feuerwehrleitung ist das steuernde und strategische Gremium des Landes-Feuerwehrverbandes. Man könnte es als Mischung zwischen Aufsichtsrat und erweitertem Vorstand beschreiben.
Die wesentlichen Aufgaben sind: die Erlassung von Dienstordnungen, Richtlinien und Durchführungsanweisungen im Rahmen der Grundausbildung, der Dienstbekleidung, der Alarm- und Einsatzpläne, sowie weitere Aufgaben des Landes-Feuerwehrverbandes.
Weiters beschließt die Landes-Feuerwehrleitung die Grundsätze der Finanz- und Vermögensgebarung in Form des jährlichen Budgets, sowie des Rechnungsabschlusses, die dann zur Genehmigung an das Amt der OÖ Landesregierung weitergeleitet werden. Weiters obliegt ihr die Gebarungsprüfung bei [PF1] Feuerwehren (über Antrag der Gemeinden), sowie insbesondere die Wahrnehmung des Vorschlagsrechts für die Funktion des Landes-Feuerwehrinspektors.
Landes-Feuerwehrkommandant | FPräs Robert Mayer, MSc. |
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Stellvertreter des Landes-Feuerwehrkommandanten | LBDSTV Michael Hutterer |
Landes-Feuerwehrinspektor | LBDSTV/LFI Ing. Karl Kraml |
Vertreter der OÖ Landesregierung | LRin Michaela Langer-Weninger, PMM |
Vertreter der OÖ Landesregierung | Mag.a Magdalena Bigonski |
Leiter der Landes-Feuerwehrschule | LFR Mag. (FH) Gottfried Kerschbaummayr |
Vertreter der BFK, aus dem Innviertel | LFR Johannes Veroner |
Vertreter der BFK, aus dem Hausruckviertel | LFR Johann Gasperlmair |
Vertreter der BFK, aus dem Traunviertel | LFR Wolfgang Mayr |
Vertreter der BFK, aus dem Mühlviertel | LFR Thomas Wurmtödter |
Vertreter Berufsfeuerwehr | BD Mag. Stefan Krausbar |
Vertreter Betriebsfeuerwehr | LFR Ing. Günter Schönecker |
Technischer Sachverständiger | LFR Ing. Franz Humer, MSc. |
Vertreter Brandverhütung | DI Dr. Arthur Eisenbeiss |
Beratendes Mitglied aus dem Bereich Feuerwehrjugend | BR d. ÖBFV Michael Wagner |
Der Landes-Feuerwehrkommandant wird für die Dauer von fünf Jahren von den Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandanten gewählt. Seine Aufgaben sind gesetzlich geregelt und umfassen im Wesentlichen folgende Gegenstände:
Aktuell hat die Funktion FPräs Robert Mayer, MSc inne. Er steht seit 29. Mai 2019 an der Spitze des Verbandes.
Der Landes-Feuerwehrkommandant Stellvertreter wird für die Dauer von fünf Jahren von den Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandanten gewählt. Seine Aufgaben sind gesetzlich geregelt und umfassen im Wesentlichen folgende Gegenstände:
Er vertritt den Landes-Feuerwehrkommandanten in dessen Verhinderungsfall in allen Angelegenheiten. Darüber hinaus können ihm zur selbstständigen und eigenständigen Erfüllung Agenden zugewiesen werden. Im LFK OÖ fallen die Geschäftsbereiche 3, 4 und 5 in seine Agenda.
Der Stellvertreter, Michael Hutterer, übt diese Funktion seit 29. Mai 2019 aus.
Der Landes-Feuerwehrinspektor wird, im Gegenzug zum Landes-Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter, von der Landesregierung mit Bescheid ernannt. Seit 01. Mai 2014 hat diese Funktion LFI Ing. Karl Kraml inne. Die Agenden des Landes-Feuerwehrinspektors stellen sich wie folgt dar:
Dem BFK-AFK-Tag obliegt die Beratung der Organe des Landes-Feuerwehrverbandes in grundsätzlichen Angelegenheiten des Feuerwehrwesens und die Entgegenahme der entsprechenden Berichte. Die Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandanten sind auch das Wahlgremium für den Landes-Feuerwehrkommandanten, seinen Stellvertreter und die Vertreter der vier Viertel in der Landes-Feuerwehrleitung. Schließlich entscheidet der BFK-AFK-Tag auch über Berufungen gegen die Funktionsenthebung des Landes-Feuerwehrkommandanten oder seines Stellvertreters.
Für jeden der 18 Bezirke in Oberösterreich gibt es einen eigenen Bezirks-Feuerwehrkommandanten. Die Bezirke selbst sind wiederum in sogenannte "Abschnitte” unterteilt. Je nach Größe des Bezirkes gibt es einen (Eferding) bis hin zu fünf Abschnitten (Vöcklabruck), denen jeweils ein Abschnitts-Feuerwehrkommandant vorsteht. Den 18 Bezirks-Feuerwehrkommandanten stehen in Oberösterreich also 50 Abschnittskommandanten zur Seite.
Diesem Gremium gehören weiters der Landes-Feuerwehrinspektor und der Landes-Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter an. Bei den regelmäßig einberufenen Abschnitts- und Bezirks-Feuerwehrkommandantentagen werden sie in die Beschlussfassung miteinbezogen, und sind somit aktive Mitgestalter des oö. Feuerwehrwesens.
In jedem politischen Bezirk besteht ein Bezirks-Feuerwehrkommando unter der Leitung des Bezirks-Feuerwehrkommandanten. Der Bezirks-Feuerwehrkommandant wird für die Dauer einer Funktionsperiode von fünf Jahren durch die Feuerwehrkommandanten und Abschnitts-Feuerwehrkommandanten seines Bezirkes demokratisch gewählt.
Die Aufgaben des BFK sind unter anderem das Bindeglied zwischen Landes-Feuerwehrverband und den AFK, bzw. den Feuerwehrkommandanten zu sein. Informationen die aus dem Landes-Feuerwehrverband kommen laufen, so wie auch in einem Befehlsschema, von oben nach unten durch.
Die Wahl für den Bezirks-Feuerwehrkommandanten ist jeweils bis 31. März des Wahljahres abzuschließen. Die nächste Wahl erfolgt 2029.
Detailinformationen zu den Bezirks-Feuerwehrkommanden und Funktionären finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bezirks-Feuerwehrkommandos.
Die oberösterreichischen Bezirke sind in insgesamt 50 Abschnitte gegliedert. Diese Gliederung ist durch die Oö. Landesregierung in einer eigenen Verordnung geregelt. Die Abschnitts-Feuerwehrkommandanten sind das Bindeglied zwischen den Bezirks-Feuerwehrkommandanten und den Feuerwehrkommandanten. Die Abschnitts-Feuerwehrkommandanten werden ebenfalls auf die Dauer einer Funktionsperiode von fünf Jahren aus dem Kreis der ihm zugehörigen Feuerwehrkommandanten demokratisch gewählt.
Das letzte Wahljahr war 2024. Die Wahlen sind jeweils bis 31. Jänner abzuschließen.
Die Hilfsorgane des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes sind unterstützende Einrichtungen, die für die Dauer der Funktionsperiode des Landes-Feuerwehrkommandanten bestellt werden (gemäß § 45 Abs. 1 des Oberösterreichischen Feuerwehrgesetzes - Oö. FWG 2015). Die Bestellung und Abberufung dieser Hilfsorgane erfolgt auf Vorschlag des Landes-Feuerwehrkommandanten und wird durch Bescheid der Landes-Feuerwehrleitung umgesetzt.
Die Hauptaufgaben und Zuständigkeiten dieser Hilfsorgane sind vielfältig und dienen der Unterstützung des Landes-Feuerwehrkommandanten in verschiedenen Fachbereichen. Hier sind einige der wichtigsten Hilfsorgane und ihre Aufgaben:
Diese Hilfsorgane tragen dazu bei, die effiziente Organisation und Verwaltung der Feuerwehren in Oberösterreich sicherzustellen. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung von Fachwissen, Training und Wettbewerben sowie bei der Jugendarbeit und in der Sicherstellung von Ansprechpersonen zu Fachthemen.
Die Oö. Feuerwehren gliedern sich in Freiwillige-, Betriebs- und Berufsfeuerwehren. Jede dieser Feuerwehren ist eine eigene Körperschaft öffentlichen Rechts mit bestimmten Aufgaben und Rechten.
Die Führung einer Freiwilligen Feuerwehr besteht aus dem sogenannten Kommando. Dieses setzt sich bei Freiwilligen Feuerwehren aus dem Feuerwehrkommandanten, seinem Stellvertreter, dem Schrift- und Kassenführer und ernannten Zugskommandant(en) und Gerätewart zusammen.
Die ersten vier Funktionen (bei größeren Feuerwehren kann es noch weitere Stellvertreter geben) werden durch die Aktiven- und Reservemitglieder jeder Feuerwehr demokratisch auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzten Wahlen für das Feuerwehrkommando haben in Oberösterreich 2023 stattgefunden. Für Betriebs- und Berufsfeuerwehren gibt es in diesem Zusammenhang geringfügige abweichende Regeln, zumal hier ein Bestellungsrecht des Magistrats bzw. des Betriebseigentümers vorliegt.