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Neue Förderrichtlinien Freiwillige Feuerwehren (RL Förderung)

OOELFV zur Übersicht

Mit 1. März 2024 gelten die neuen Förderrichtlinien Freiwillige Feuerwehren. Neben redaktionellen Änderungen sieht diese im Wesentlichen folgende Änderungen vor:

  • Pressluftatmer- und Maskenprüfgerät: Umstellung der Aktion mit einem Aktionspreis von € 1.300 auf eine Förderung in Höhe von € 1.300,00 pro Gerät.
  • Gasspürgerät: Erhöhung des Aktionspreises von € 300,00 auf € 450,00.
  • Hochleistungslüfter: nur für Einsatzfahrzeuge gemäß Oö. FW-APV bzw. GEP-Beschluss. Ersatzbeschaffung nach frühestens 15 Jahren.
  • Die Normkosten bei gedeckten Löschwasserbehältern und Löschwasserbrunnen wurden erhöht. Der 150 m³ Behälter wurde in die Förderrichtlinien aufgenommen; für den 80 m³ Behälter wurde die Förderung beendet.
  • Die bisher in der Richtlinie „Führerscheinausbildung im Feuerwehrwesen“ geregelte Förderung von Führerscheinen wird aus dieser entfernt und in die Förderrichtlinien für Freiwillige Feuerwehren aufgenommen.
    Der Förderbetrag von € 600,00 wird auf € 750,00 erhöht und ist für alle Ansuchen ab 1.1.2024 gültig. 

Weitere Unterlagen für förderbare Vorhaben (Fahrzeuge, dazu die Baurichtlinien; Großgeräte; Herstellerinformation für Bekleidung) findet ihr im Downloadcenter auf der Homepage.