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Für die gebührenfreie Nutzung von Sondermautstrecken (Tauerntunnel, Bosrucktunnel usw.) außerhalb von Einsätzen sind die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren jährlich an die ASFINAG zu melden.
Diese Meldung erfolgt einmal jährlich (im September) automatisch durch das Landes-Feuerwehrkommando an die ASFINAG.
Bei einer unterjährigen Änderung des Kennzeichens kann die Mautbefreiung über die Webseite der ASFINAG beantragt werden. Hier finden sich auch weitere Informationen zum Thema.
Diese Meldung zur Mautbefreiung betrifft nicht die Vignetten-/GO-Box-Befreiung für Autobahnen, die ohnehin für die Einsatzfahrzeuge gilt.