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Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab 2. August 2026

HBI d.F. Gerald Badegruber zur Übersicht

Symbolbild – mit KI erstellt

Seit 2. August 2026 gilt in der gesamten EU Artikel 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Diese Regelung schreibt vor, dass bestimmte KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte klar als solche gekennzeichnet werden müssen. Da KI-Tools bei Feuerwehren zum Einsatz kommen – etwa zur Erstellung von Bildmaterial für Presseaussendungen oder Social-Media-Beiträge – informieren wir euch über die wichtigsten Punkte:

Worum geht es konkret?

1. Deepfakes und manipulierte Bild-/Videoinhalte
Bild-, Video- oder Audioinhalte, die täuschend echt wirken, aber ganz oder teilweise KI-generiert oder KI-manipuliert sind, müssen als solche gekennzeichnet werden. Das gilt für alle meinungsbildenden Bilder und Videos (Personen, Ereignisse, Orte)  – also Inhalte, die öffentlich Eindruck oder Meinung erzeugen. Wird zum Beispiel ein KI-generiertes Symbolbild verwendet, weil kein passendes echtes Einsatzfoto vorhanden ist, muss das eindeutig als KI-generiert gekennzeichnet werden.

2. KI-generierte Texte
Da KI-generierte Texte in der Feuerwehr-Öffentlichkeitsarbeit stets von einer Person geprüft und freigegeben werden, bevor sie veröffentlicht werden, entfällt hier die Kennzeichnungspflicht. Diese Praxis der menschlichen Prüfung vor Veröffentlichung sollte durchgehend beibehalten werden.

Was ist NICHT betroffen?

  • Echte Einsatzfotos und -videos, die lediglich fotografisch bearbeitet wurden (Zuschnitt, Helligkeit, Kontrast), sind keine "KI-generierten Inhalte" im Sinne der Verordnung.
  • Inhalte, die vor dem 2. August 2026 bereits veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden – außer sie werden nach dem 02.08.2026 wesentlich verändert oder neu veröffentlicht.
  • Offensichtliche KI-Nutzung: Wenn für eine durchschnittlich aufmerksame Person ohnehin klar erkennbar ist, dass es sich um KI handelt, entfällt die explizite Hinweispflicht.

Praxisbeispiele

  • Echtes Einsatzfoto von der Einsatzstelle: keine Kennzeichnung nötig.
  • KI-generiertes Symbolbild für einen Facebook-Post (z. B. "Waldbrandgefahr steigt"), weil kein passendes echtes Foto vorhanden ist: muss als KI-generiert gekennzeichnet werden.
  • KI-bearbeitetes Gruppenfoto, bei dem z. B. Personen nachträglich hinzugefügt oder Hintergründe realistisch verändert wurden: muss gekennzeichnet werden.
  • Pressetext zu einem Einsatz, mit KI-Unterstützung als Rohentwurf erstellt, aber von der Öffentlichkeitsarbeit gelesen, korrigiert und freigegeben: keine Kennzeichnung nötig, da menschlich geprüft.

Empfehlung für die Praxis

Bei jedem KI-generierten oder KI-bearbeiteten Bild, das öffentlich verwendet wird, kurz prüfen: Wirkt es wie ein echtes Foto und könnte es Meinung oder Eindruck beeinflussen? Wenn ja, kennzeichnen – am Besten mit einem Hinweis IM BILD! 

Der Hinweis im Bild ist in Hinblick auf Bildweitergabe - wenn Bilder über Messenger-Dienst, Präsentationen, Presseaussendungen oä. weitergegeben werden - sinnvoll um Folgeprobleme zu vermeiden!

 

Dieses Schreiben dient der allgemeinen Information und Sensibilisierung und stellt keine Rechtsberatung dar.