Suche nach ...

Anmelden

Melde dich mit deiner syBos-ID an. Bestätige anschließend die E-Mail in deinem Postfach, um dich einzuloggen. Mit der Anmeldung hast du Zugriff auf interne Dokumente im Downloadcenter, kannst Schnellzugriffe setzen und Personalisierungen vornehmen.

Hüpfburgen - Bewilligungspflicht und Sicherheitsvorkehrungen

OOELFV zur Übersicht

Das Land OÖ informiert in einem Schreiben über die Bewilligungspflicht und Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit Hüpfburgen.

Hüpfburgen sind, wenn sie im Tourneebetrieb betrieben werden – das heißt, wenn derselbe Veranstalter die Hüpfburg an wechselnden Gastspielorten innerhalb des Bundesgebiets einsetzt – bewilligungspflichtig. Zuständig für die Ausstellung dieser Bewilligung ist die Oö. Landesregierung.

Das Land OÖ ersucht daher die Feuerwehren und Vereine, sich bei Festen die notwendige Bewilligung (Berechtigungsbuch der Oö. Landesregierung) vom Betreiber vorlegen zu lassen, um Rechtssicherheit zu haben und Gefahren zu vermeiden.

Insbesondere soll etwa darauf geachtet werden: 

  • richtige und vollständige Verankerung/Abspannung der Hüpfburg
  • Abbau bei starkem Wind sowie
  • Fallschutzmatten im Zugangsbereich

 

Für Informationen zur Veranstaltungssicherheit steht die örtliche Gemeinde zur Verfügung.

Nähre Informationen dazu im Schreiben des Landes OÖ.