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Das Land OÖ informiert in einem Schreiben über die Bewilligungspflicht und Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit Hüpfburgen.
Hüpfburgen sind, wenn sie im Tourneebetrieb betrieben werden – das heißt, wenn derselbe Veranstalter die Hüpfburg an wechselnden Gastspielorten innerhalb des Bundesgebiets einsetzt – bewilligungspflichtig. Zuständig für die Ausstellung dieser Bewilligung ist die Oö. Landesregierung.
Das Land OÖ ersucht daher die Feuerwehren und Vereine, sich bei Festen die notwendige Bewilligung (Berechtigungsbuch der Oö. Landesregierung) vom Betreiber vorlegen zu lassen, um Rechtssicherheit zu haben und Gefahren zu vermeiden.
Insbesondere soll etwa darauf geachtet werden:
Für Informationen zur Veranstaltungssicherheit steht die örtliche Gemeinde zur Verfügung.
Nähre Informationen dazu im Schreiben des Landes OÖ.