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Entsorgung von Feuerlöschern (insbesondere mit PFAS-hältigem Inhalt)

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Bei der Entsorgung von tragbaren Feuerlöschern bitte beachten, dass die kostenlose Entsorgung (besonders jene mit PFAS-hältigen Schaummitteln) in den Altstoff-Sammelzentren nur für Feuerlöscher gelten, die im Eigentum der Feuerwehr stehen!

Die Entsorgung von größeren Mengen an Alt-Feuerlöschern, zB durch die Rücknahme bei Feuerlöscherüberprüfungen oder s.g. „Geschenken“ für Übungen usw. ist auch für die Feuerwehr kostenpflichtig.

Für die Entsorgung von Feuerlöschern von Gemeindebürgern gilt:

  1. Entsorgung durch den Besitzer selbst im ASZ (Einzelstücke ebenfalls kostenlos)

    ODER

  2. Entsorgung durch die Fachfirma, die zB einen neuen Löscher verkauft!