"Sicherer Umgang mit Nebelfluids" - Sicherheitsinfos der AUVA im Umgang mit künstlichem Nebel zur Übungsdarstellung

Die wesentlichste Aussage zum Schutz von Personen die sich im vernebelten Bereich aufhalten ist:
- Tragen eines Partikelfilters der Schutzstufe FFP 3 (idealerweise mit Ausatemventil) bzw. Tragen einer Halb-/Vollmaske mit P3 Filter. Bei Aufenthaltsdauer von weniger als 60 Min/Tag reicht ein Filter der Schutzstufe FFP 2 / P2.
- Die FFP3 / FFP2 Filter sind nach jedem Einsatztag zu entsorgen.
P3 /P2 Filter welche wiederverwendbar sind müssen spätestens 3 Monate nach Erstbenutzung aus dem Verkehr gezogen werden. - Die zuoberst getragene Kleidung ist ausreichend auszulüften (mind. 3h besser 8h) bzw. zu reinigen.
- Bei Vernebelung mit Heißanwendung ist generell umluftunabhängiger Atemschutz zu tragen.
Für Kaltvernebelung → FFP3 MASKEN
Für Heißvernebelung → umluftunabhängiger Atemschutz
Alle weiteren Hinweise sind dem Merkheft der AUVA M395 „Sicherer Umgang mit Nebelfluids“ zu entnehmen!
Foto: Hermann Kollinger
Screenshot: AUVA