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"Sicherer Umgang mit Nebelfluids" - Sicherheitsinfos der AUVA im Umgang mit künstlichem Nebel zur Übungsdarstellung

Die AUVA hat in Zusammenarbeit mit den Landes-Feuerwehrschulen Niederösterreich, Tirol und Burgenland ein Merkheft „Sicherer Umgang mit Nebelfluids“ herausgebracht. Dieses Merkblatt behandelt sehr ausführlich das Verhalten und die Vorgehensweise beim Verwenden von Nebelerzeugern und wie man sich beim Aufenthalt in vernebelten Bereichen zu schützen hat. Da sowohl Feuerwehren als auch die Feuerwehrschulen Nebelerzeuger zur realistischen Übungsdarstellung verwenden, ist es notwendig entsprechend dem Merkheft zu handeln.

Die wesentlichste Aussage zum Schutz von Personen die sich im vernebelten Bereich aufhalten ist:

  1. Tragen eines Partikelfilters der Schutzstufe FFP 3 (idealerweise mit Ausatemventil) bzw. Tragen einer Halb-/Vollmaske mit P3 Filter. Bei Aufenthaltsdauer von weniger als 60 Min/Tag reicht ein Filter der Schutzstufe FFP 2 / P2.
  2. Die FFP3 / FFP2 Filter sind nach jedem Einsatztag zu entsorgen.
    P3 /P2 Filter welche wiederverwendbar sind müssen spätestens 3 Monate nach Erstbenutzung aus dem Verkehr gezogen werden.
  3. Die zuoberst getragene Kleidung ist ausreichend auszulüften (mind. 3h besser 8h) bzw. zu reinigen.
  4. Bei Vernebelung mit Heißanwendung ist generell umluftunabhängiger Atemschutz zu tragen.

Für Kaltvernebelung → FFP3 MASKEN
Für Heißvernebelung → umluftunabhängiger Atemschutz



Alle weiteren Hinweise sind dem Merkheft der AUVA M395 „Sicherer Umgang mit Nebelfluids“ zu entnehmen!

Foto: Hermann Kollinger
Screenshot: AUVA