Landes-Feuerwehrkommandant
Der Landes-Feuerwehrkommandant wird für die Dauer von fünf Jahren von den Bezirks- und Abschnitts-Feuerwehrkommandanten gewählt. Seine Aufgaben sind gesetzlich geregelt und umfassen im Wesentlichen folgende Gegenstände:
- Vertretung des Landes-Feuerwehrverbandes nach außen
- er ist Mitglied der Landes-Feuerwehrleitung und führt dort den Vorsitz
- er leitet das Landes-Feuerwehrkommando (die Dienststelle des Landes-Feuerwehrverbandes)
- er kann im Falle überörtlicher Einsätze die Einsatzleitung übernehmen
- hat das Vorschlags- und Bestellungsrecht für Hilfsorgane
- gibt allgemeine Befehle und Anweisungen
- ist zuständig für Funktionsenthebungen bzw. hat das Vorschlagsrecht für provisorische Kommandobestellungen und ist schließlich für alle Agenden zuständig, die sonst keinem Organ zugewiesen sind
Aktuell hat die Funktion Robert Mayer, MSc inne. Er steht seit 29. Mai 2019 an der Spitze des Verbandes.
Der Stellvertreter, Michael Hutterer, übt diese Funktion ebenfalls seit 29. Mai 2019 aus. Der stellvertretende Landes-Feuerwehrkommandant vertritt den Landes-Feuerwehrkommandanten in dessen Verhinderungsfall in allen Angelegenheiten. Darüber hinaus können ihm zur selbstständigen und eigenständigen Erfüllung Agenden zugewiesen werden.