Landes-Feuerwehrinspektor
Der Landes-Feuerwehrinspektor wird von der Landesregierung mit Bescheid ernannt. Seit 01. Mai 2014 hat diese Funktion Herr Ing. Karl Kraml inne. Dem Landes-Feuerwehrinspektor obliegt insbesondere:
- die Übernahme der Einsatzleitung bei überörtlichen Ereignissen
- er ist im Wesentlichen für die Schlagkraft und Bedarfsplanung zuständig
- hat die notwendigen Überprüfungen vorzunehmen und die Qualitätsaufsicht sicherzustellen
Perspektivisch gehören Technik und Innovation ebenso zu seinem Aufgabenbereich wie die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung.