Die Feuerwehren
Die Oö. Feuerwehren gliedern sich in Freiwillige-, Betriebs- und Berufsfeuerwehren. Jede dieser Feuerwehren ist eine eigene Körperschaft öffentlichen Rechts mit bestimmten Aufgaben und Rechten.
Die Führung einer Freiwilligen Feuerwehr besteht aus dem sogenannten Kommando. Dieses setzt sich bei Freiwilligen Feuerwehren aus dem Feuerwehrkommandanten, seinem Stellvertreter, dem Schrift- und Kassenführer und ernannten Zugskommandant(en) und Gerätewart zusammen.
Die ersten vier Funktionen (bei größeren Feuerwehren kann es noch weitere Stellvertreter geben) werden durch die Aktiven- und Reservemitglieder jeder Feuerwehr demokratisch auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Letztes Wahljahr war 2018. Für Betriebs- und Berufsfeuerwehren gibt es in diesem Zusammenhang geringfügige abweichende Regeln, zumal hier ein Bestellungsrecht des Magistrats bzw. des Betriebseigentümers vorliegt.