Die 18 Bezirks-Feuerwehrkommandanten
In jedem politischen Bezirk besteht ein Bezirks-Feuerwehrkommando unter der Leitung des Bezirks-Feuerwehrkommandanten. Der Bezirks-Feuerwehrkommandant wird für die Dauer einer Funktionsperiode von fünf Jahren durch die Feuerwehrkommandanten und Abschnitts-Feuerwehrkommandanten seines Bezirkes demokratisch gewählt. Die Dauer der Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.
Die letzte Wahl erfolgte 2019 und ist jeweils bis 31. März des Wahljahres abzuschließen.