Erstellt am 2010-04-26 [Drucken]
Unfälle im Feuerwehrdienst
Gesetzliche Unfallversicherung
Bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) besteht eine gesetzliche Unfallversicherung für alle Feuerwehrmitglieder (Jugend, Aktiv u. Reserve) und verpflichtete Helfer im Rahmen des Feuerwehrdienstes (auch Wegunfälle; ausgeschlossen sind sportliche Tätigkeiten bzw. Veranstaltungen!).
Nähere Informationen finden sie unter dem folgendem Link:
Versicherteninformation AUVA für Hilfsorganisationen
Die Unfallmeldung ist sofort an den Oö. LFV zu senden. Nach positiver Prüfung erfolgt die Weiterleitung an die AUVA.
Formular AUVA Unfallmeldung Hilfsorganisationen
Für Fragen steht ihnen LFI Ing. Alois Affenzeller (DW 210) bzw. HBI Thomas Kiefer (DW 234) zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht eine
Kollektiv-Unfallversicherung
Für alle Feuerwehrmitglieder in Oberösterreich besteht eine - auf die besonderen Bedürfnisse der Feuerwehren - abgestimmte Kollektiv-Unfallversicherung bei der Oberösterreichischen Versicherung.
Der Versicherungsschutz im Überblick:
Versicherter Personenkreis: • aktive Feuerwehrmitglieder • Reservisten • Mitglieder der Feuerwehrjugend und • Mitglieder der Oö. Feuerwehrmusikkapellen
Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle bei: • gesetzlich übertragenen, angeordneten, befohlenen oder gewöhnlichen Feuerwehrtätigkeiten sowie • Selbstindienststellungen • Ausbildung und fachlichen Schulungen • Feuerwehrübungen • Feuerwehrwettkämpfen und Feuerwehrleistungsbewerben • Schulungen zur körperlichen Ertüchtigung (ausgeschlossen sind sportliche Tätigkeiten wie beispielsweise Schifahrten, Fußballspiele, u.ä.), • Bautätigkeiten an Feuerwehrhäusern • Feuerwehrversammlungen und • Tätigkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen zur Kameradschaftspflege der Feuerwehr.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Wegunfälle im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit! Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Leistungen:
| Unfall-Invalidität | EUR 35.000 |
| Unfall-Tod | EUR 9.000 |
| Bergungskosten (inkl. Hubschrauberbergung) | EUR 5.000 |
| Knochenbruch | EUR 200,00 |
Wenn etwas passiert … Tritt ein Schadensfall durch Unfall ein, ist dieser mit dem Meldeformular beim Versicherer anzuzeigen. Das Formular ist beim Oö. Landes-Feuerwehrverband oder als Download verfügbar.
 | Schadenmeldeformular | Excel |
Aufstockung der Versicherungssummen Jede oberösterreichische Gemeinde oder Feuerwehr kann die Versicherungssummen für Unfall-Invalidität und Unfall-Tod der bestehenden Kollektiv-Unfallversicherung des Oö. Landes-Feuerwehrverbandes gegen eine geringe Aktionsprämie bei der Oberösterreichischen Versicherung AG aufstocken:
| Variante A: | Unfall-Invalidität | Unfall-Tod |
| Kollektiv-Unfall d. Oö. LFV | 35.000 € | 9.000 € |
| + Aufstockung um 50 % | 17.500 € | 4.500 € |
| Gesamt-Versicherungssumme: | 52.500 € | 13.500 € |
| Variante B: | Unfall-Invalidität | Unfall-Tod |
| Kollektiv-Unfall d. Oö. LFV | 35.000 € | 9.000 € |
| + Aufstockung um 100 % | 35.000 € | 9.000 € |
| Gesamt-Versicherungssumme: | 70.000 € | 18.000 € |
Nähere Informationen und Beratung finden sie mit folgendem Link:
Information und Beratung