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Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung 2017 - Neuerungen im Überblick

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Per 1. April 2017 tritt die neue Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung 2017 (Oö. FGP-VO) in Kraft. Hauptbeweggrund für die Neuauflage war die Anpassung an die Oö. Feuerpolizeigesetz-Novelle 2014, aber auch an sonstige geänderte Rechtsvorschriften, etwa an das Oö. Bautechnikgesetz 2013. Natürlich wurden auch die bisher unklaren Auslegungen gewisser Punkte genauer beschrieben.

Definition der Risikoobjekte
Aufgrund der geänderten gesetzlichen Bezeichnungen wurden die Risikoobjekte neu definiert, inhaltlich blieben die meisten Punkte aber gleich. Wichtige Klärung dabei war nach dem Wegfall der Bezeichnung der „Gebäude mit großen Menschenansammlungen“ aus dem Bautechnikgesetz, die Eingrenzung der Risikoobjekte in „Gebäude, in denen sich widmungsgemäß mehr als 240 Personen aufhalten“. Diese Änderung kann dazu führen, dass bei manchen Gebäuden unter Umständen in Zukunft die Vorgaben des Risikoobjektes (verkürzte Überprüfungsintervalle bei Feuerpolizeilichen Überprüfungen, Brandschutzbeauftragter, Brandschutzplan, Brandalarmplan und Brandschutzordnung) entfallen. Andererseits lässt die Bezeichnung „Betriebsbauten und Betriebsanlagen, in denen feuer- und explosionsgefährliche Stoffe in besonders gefahrdrohender Art und Menge erzeugt, gelagert oder bearbeitet werden“ nun die Möglichkeit auch zu, entsprechende Maßnahmen zu setzen, auch wenn diese Betriebe nicht mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet sind.

Hierbei sind aber nur Anlagen gemeint, die diese Stoffe in besonders gefahrdrohender Art und Menge erzeugen, lagern oder bearbeiteten, wie z.B. Lager für Sprengmittel, Lager für Pyrotechnik oder Großtischlereien mit Spritzkabinen.

Ausbildung der Brandschutzbeauftragten
Die Ausbildung der Brandschutzbeauftragten und Brandschutzgruppen war bisher für Oberösterreich in der Feuerpolizeiverordnung eigens geregelt. Die jetzt gültige Verordnung wurde an die österreichweite Ausbildungsmodule gemäß der nach Bundesgesetzen geltenden TRVB F 117 angepasst. Diese Ausbildung wird bereits seit 2004 in der Oö. Landes-Feuerwehrschule fast ausschließlich gemäß dieser Vorgabe angeboten. Nähere Infos zur Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung 2017 im Downloadbereich.